Terms & amp; Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ANWENDUNG DER VERKAUFSBEDINGUNGEN
Diese Verkaufsbedingungen und alle nachfolgenden Versionen sind für jedermann auf der
Internetseite des Verkäufers www.dwreusables.com frei verfügbar. Mit der Aufgabe einer Bestellung wird der Käufer vollständig und
vorbehaltlos beauftragt Annahme dieser Verkaufsbedingungen. Sie haben Vorrang vor denen in den Unterlagen des
Käufers und, sofern keine ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers vorliegt, sind alle abweichenden Bedingungen
des Käufers für den Verkäufer unanfechtbar.

Sollte eine dieser Klauseln aufgehoben werden, bleiben die anderen Klauseln gültig.

2. BESTELLUNGEN
2.1 Jede Bestellung wird als Kaufversprechen betrachtet. Bestellungen werden verbindlich, wenn der Verkäufer sie
schriftlich bestätigt hat.

2.2 Jede vom Käufer gewünschte Änderung oder Stornierung einer Bestellung kann
möglicherweise nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich unter
erteilt wird mindestens 48 Stunden vor Herstellung der
Ware. Im Falle einer Auftragsänderung durch den Käufer ist der Verkäufer von den vereinbarten
Anfangsterminen entbunden. Wenn der Verkäufer die Änderung oder Stornierung nicht akzeptiert, werden geleistete Anzahlungen
nicht zurückerstattet.

3. LIEFERUNG
3.1 Bedingungen. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, gilt die Lieferung ab
dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware auf dem Gelände des Verkäufers als erfolgt. Liegt die Abholung in der Verantwortung des Käufers, führt die Nichtabholung der Ware dazu, dass der Verkäufer die erforderlichen Maßnahmen
zur Einlagerung der Ware auf Kosten des Käufers trifft oder die Lieferung nach behördlicher Aufforderung
zur Entfernung der Ware fortsetzt Waren. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden vom Verkäufer
dem Käufer in Rechnung gestellt.

3.2 Fristen. Lieferfristen sind Richtwerte, es sei denn, es wurde zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ein festes und zwingendes Datum
vereinbart. Nur in diesem Fall kann der Käufer die Bestellung wegen
Nichteinhaltung der Versandfristen nach offizieller Benachrichtigung und unter Ausschluss des Rechts auf
Schadensersatz, Vertragsstrafe oder Auftragsstornierung stornieren.

4. GEFAHRÜBERGANG, ABNAHME UND ANSPRÜCHE
4.1. Die Ware reist auf Gefahr des Käufers. Im Schadens- oder Verlustfall ist es Sache des Empfängers
, etwaige Vorbehalte gegenüber dem Spediteur zu machen und diese dem Verkäufer innerhalb von 48 Stunden nach
Zustellung oder bei Nichterfüllung schriftlich zu bestätigen - sichtbare Mängel. Andernfalls gilt die gelieferte Ware
als vom Käufer genehmigt.

4.2. Der Käufer darf innerhalb von 30 Tagen nach
Lieferung der Ware keine Maßnahmen wegen Nichtkonformität ergreifen.

5. PREIS UND ZAHLUNG
5.1 Preis. Industrielle Herstellungen sind für jede Bestellung spezifisch, Preise und mögliche Reduzierungen werden
auf Schätzung festgelegt. Die auf den Empfangsbestätigungen des Verkäufers angegebenen Preise können geändert werden.
Jegliche Steuern, Zölle oder andere Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Anwendung der belgischen Vorschriften
oder denen eines Einfuhr- oder Transitlandes zu entrichten sind, gehen zu Lasten Käufer.

5.2 Zahlungsbedingungen. Soweit auf den Rechnungen nichts anderes angegeben ist, sind diese bei
Barzahlung und ohne Abzug zahlbar.

Wenn ein Abzug gewährt wird, wird dieser vom steuerpflichtigen Umsatz des Verkäufers abgezogen, die Höhe der Steuern zuvom Käufer zurückzufordernde Forderungen sind um den auf den Skonto entfallenden Steuerbetrag zu kürzen.

5.3 Zahlungsverzug oder Nichtzahlung. Im Falle eines Zahlungsverzugs kann der Verkäufer alle
laufenden Bestellungen unbeschadet anderer Maßnahmen aussetzen. Alle am Fälligkeitsdatum
nicht bezahlten Beträge, die auf der Rechnung angegeben sind, führen von Rechts wegen und ohne dass eine vorherige Benachrichtigung erforderlich ist, ab dem Fälligkeitsdatum
bis zum Datum der wirksamen Zahlung zur Anwendung von Verzugszinsen gleich dem, was im Gesetz vom 2. August 2002 über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgesehen ist.Darüber hinaus ist vom Käufer ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 10 % der ausstehenden Beträge an den Verkäufer zu zahlen den genauen Betrag, den er schulden wird.

Im Falle der Nichtzahlung wird achtundvierzig Stunden nach erfolgloser
Beantwortung der offiziellen Benachrichtigung der Verkauf ipso jure storniert, sofern der Verkäufer dies wünscht , unbeschadet etwaiger
weiterer Schadensersatzansprüche.

Bei Ratenzahlung führt die Nichtzahlung einer Rate zur sofortigen
Forderung der Gesamtschuld ohne Mahnung .

Wenn die Lieferung in mehrere Lieferungen aufgeteilt wird, gibt die Nichtzahlung einer Lieferung dem Verkäufer das Recht,
zukünftige Lieferungen ohne offizielle Benachrichtigung auszusetzen.

5.4 Garantieanforderungen. Der Verkäufer behält sich vor, bei
Zahlungsverzug oder Insolvenzgefahr besondere Sicherheiten zu verlangen (insbesondere Vorauszahlung, Bankbürgschaft,
Protesterklärung, Pfandrechte oder Sicherungsübereignung des Käufers).
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Die Weigerung des Käufers, die angeforderten Garantien zu leisten, kann das Recht auf Reklamation der Ware
unter den Bedingungen geltend machen, die in der Eigentumsvorbehaltsklausel gemäß Art. 6.1. Laufende
Bestellungen, die noch nicht ausgeliefert wurden, werden von Rechts wegen aufgrund des Handelns des Kunden und ausschließlich
durch sein Verschulden storniert. Der Kunde hat dann eine Stornogebühr in Höhe des Wertes
der noch nicht gelieferten Ware zu zahlen.

5.5. Pfandrecht. Der Käufer anerkennt dem Verkäufer ausdrücklich ein vertragliches Pfandrecht mit Pfand- und Vorrangrecht an allen im Besitz des Verkäufers befindlichen Waren und Unterlagen als Sicherung aller Forderungen (Rechnungen, Zinsen, Spesen etc …), die der Verkäufer gegenüber dem
Käufer hat.

5.6. Die auf den Handelspapieren des Käufers erscheinenden Vertragsstrafen, wie die Abrechnung von pauschalen
Strafen für Verzug oder Qualitätsmängel, sind für den Verkäufer unanfechtbar.

6. EIGENTUMSVORBEHALT UND SCHULDENÜBERGANG
6.1 Eigentumsvorbehalt. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der von ihm gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises, im Falle der Herausgabe von Schecks oder Wechseln bis zu deren Einlösung vor. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts, bei dem die Gefahr auf den Käufer übergegangen ist, sobald die Ware auf dem Gelände des Verkäufers bereitgestellt wird, hat der Käufer die Ware gegen jegliches Schadensrisiko zu versichern. Die Versicherungspolicen enthalten
Details zur Eigenschaft des Verkäufers als Eigentümer. Es wird davon ausgegangen, dass die beim Käufer vorrätigen Waren
unbezahlt sind, sofern nicht anders vereinbart.

Bei Nichtzahlung (ganz oder teilweise) des Preises am Fälligkeitstag wird der Der Verkäufer kann
alle noch nicht vollständig bezahlten Waren, einschließlich der normalerweise zu einem späteren Zeitpunkt zu zahlenden, ipso
rechtlich und formlos zurückfordern. Diese auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgende Rücksendung wird nicht als
Annullierung des Kaufvertrages angesehen. Im Falle der Verarbeitung der Ware ohne sachliche Mitwirkung gelten die Änderungen der Ware als für den Verkäufer vorgenommen. Im Falle des Einbaus von neuem Material in die gelieferte Ware wird der Verkäufer
Miteigentümer der Ware zum Neuwert.

Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Waren, die dem Käufer, die sich
in den Lagern des Verkäufers befinden, werden dem Verkäufer vom Käufer als Garantie
für die Zahlung aller fälligen Beträge verpfändet, einschließlich der fälligen Beträge für bereits an den
gelieferte Waren Käufer, aber noch nicht bezahlt.

6.2 Forderungsübergang. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes weiterzuverkaufen.Er tritt dem Verkäufer jedoch schon jetzt alle Forderungen zu seinen Gunsten aus der Weiterveräußerung an den Drittkäufer (Abnehmer) ab. Der Käufer ist zur Einziehung seiner Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt, ohne dass die Einziehungsrechte des Verkäufers berührt werden seine Schulden selbst. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer
kann vom Käufer verlangen, dass er ihm die abgetretenen Forderungen und die
Namen der Schuldner sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben bekannt gibt, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und die Schuldner unterrichtet Abtretung.

Bei Weiterveräußerung der gelieferten Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Waren oder nach
Verarbeitung wird die Forderung des Käufers gegen den Dritterwerber für die
abgetreten zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarter Preis. Der Verkäufer kann
ohne Nachweis der Mitteilung des Käufers an die Schuldner über seine Abtretung an den Verkäufer für die
fälligen Beträge keine Befreiung gewähren.

7. VERANTWORTUNG
7.1. Der Verkäufer wendet die größte Sorgfalt bei der Herstellung, Verpackung und Lieferung der Produkte an.
Jedoch, im Falle von Verzögerungen oder Herstellungsfehlern, die vom Verkäufer ordnungsgemäß anerkannt werden und außer in
in Bezug auf Tod oder Körperverletzung, die daraus resultieren Fahrlässigkeit beschränkt sich seine Verpflichtung auf die Reparatur des unmittelbaren Schadens und auf den Ersatz der fehlerhaften Mengen, einschließlich im Fall der gesetzlichen Gewährleistung für versteckte Mängel. In jedem Fall schließt die Haftung des Verkäufers entgangenen Gewinn
und alle mittelbaren oder Folgeschäden aus. Die Forderung des Käufers setzt
die Verpflichtung zur Zahlung der betreffenden Waren nicht aus.

7.2 Der Verkäufer lehnt jede Verantwortung ab, insbesondere hinsichtlich des Inhalts und
der Richtigkeit der beim Kunden aufgedruckten Informationen Anfrage zu den Produkten des Verkäufers.

8. TECHNISCHE KLAUSELN
Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit vor, das Produkt und seine technischen Spezifikationen
unter Beibehaltung seiner Leistungen weiterzuentwickeln. Dies liegt im Rahmen der Richtlinien der Europäischen Union zur
Berücksichtigung von Umweltanforderungen bei der Gestaltung und Herstellung von
Verpackungen.

9. ANTI-KORRUPTION
Kein Angebot, Geschenk oder Zahlung, Gegenleistung oder Vorteil jeglicher Art, das eine illegale oder korrupte
Praxis darstellt, wurde oder wird jemandem direkt oder indirekt als Anreiz gemacht oder Belohnung für
die Vergabe oder Ausführung eines Auftrags. Jede solche Praxis ist ein Grund für die Kündigung des Vertrags
oder das Ergreifen anderer angemessener Korrekturmaßnahmen.

10. DATENVERARBEITUNG UND PRIVATLEBEN
In Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 08.12.1992 über den Schutz des Privatlebens hat der Käufer das Recht
auf Zugang und Berichtigung benannter Informationen über ihn.

11. ZUORDNUNG DER GERICHTSBARKEIT, ANWENDBARES RECHT
Im Falle des Scheiterns einer gütlichen Einigung fallen alle Rechtsstreitigkeiten in die Zuständigkeit
der Gerichte von Tongeren, die allein zuständig sind, auch im Fall von a Gewährleistung der Berufung oder
Vielzahl von Angeklagten.

Das anwendbare Recht ist belgisches Recht.

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